Preise
Geburtsvorbereitung für Paare
Die Kursgebühren für die Schwangeren werden bei einer Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung generell direkt von der Krankenkasse vergütet. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des gesamten Kurses bzw. bei einem Fernbleiben von einzelnen Kursstunden ohne begründeten Anlass werden die Kursstunden jedoch privat in Rechnung gestellt.
- Die Partnergebühr beträgt 155,00 Euro für Kurse im Kalenderjahr 2026 und 2027 .
- Die Kursgebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach der Anmeldung zum Kurs zu überweisen.
Sämtliche Nachsorgeleistungen im Wochenbett werden grundsätzlich von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Jede Schwangere, Gebärende, entbundene oder stillende Frau kann Hebammenhilfe in Anspruch nehmen. Die Kosten übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen, der Umfang und die Vergütungen für diese Leistungen sind in der Hebammen-Vergütungsvereinbarung geregelt. Die Hebamme rechnet direkt mit der Krankenkasse ab. Eine private Vorleistung ist im Regelfall nicht erforderlich.
Privatversicherte müssen sich über ihre Leistungsansprüche bei ihrer privaten Krankenkasse informieren. Bei privat Versicherten rechnet die Hebamme ihre Leistungen direkt mit der Versicherten ab. Die Rechnung ist dann zwecks Erstattung bei der privaten Versicherung einzureichen. Es gelten für die Erstattungen die Bedingungen des jeweiligen individuellen Versicherungstarifes. Informiere Dich deshalb bei Deiner Versicherung!
Zusätzliche private Wahlleistungsvereinbarungen
In der Schwangerschaft und in den ersten 10 Tagen nach der Geburt sieht die Hebamme für die Leistungsempfängerin eine Behandlungsdauer von max. 90 Minuten pro Hausbesuch vor. Ab dem 11. Tag nach der Entlassung aus dem Krankenhaus reduziert sich diese vorgesehene Behandlungsdauer auf ca. 45 Minuten pro Hausbesuch.
Wird diese vorgesehene Behandlungsdauer überschritten, so ist die weiterführende Behandlung über diese Behandlungsdauer hinaus Gegenstand einer Wahlleistungsvereinbarung.
Gegenstand der zusätzlichen privaten Wahlleistung
► Alle weitergehenden Beratungen und Behandlungen im Rahmen der Schwangerschaft und der Nachsorge
► Stillberatung
► Beikostberatung und Beikosteinführung
►Homöopathische Behandlungen
► Säuglingspflege und Säuglingshygiene
► Trageberatung
► Produktberatung
► Low-Level-Laser-Therapie (LLLT)
Vergütung der zusätzlichen privaten Wahlleistung
Die Leistungsempfängerin vergütet der Hebamme die Inanspruchnahme aller zusätzlichen privaten Wahlleistungen mit 15,- Euro je angefangener Viertelstunde.
Tipp:


