Hebamme Andrea Wagner

Von Anfang an in guten Händen!



Preise

 Geburtsvorbereitung für Paare


Die Kursgebühren für die Schwangeren werden bei einer Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung generell direkt von der Krankenkasse vergütet. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des gesamten Kurses bzw. bei einem Fernbleiben von einzelnen Kursstunden ohne begründeten Anlass werden die Kursstunden jedoch privat in Rechnung gestellt.

  • Die Partnergebühr beträgt für Kurse im Kalenderjahr 2023 und auch unverändert für 2024 139,00 Euro.
  • Die Kursgebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach der Anmeldung zum Kurs zu überweisen. 

Die Partnergebühr ist privat zu bezahlen. Es wird eine Bestätigung über die Teilnahme und die Entrichtung der Teilnahmegebühr ausgestellt. Diese händige ich Ihnen in der letzten Kursstunde aus. Die meisten gesetzlichen Krankenkassen übernehmen jedoch mittlerweile die Gebühr für den Partnerkurs ganz oder teilweise. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse
oder hier: Kostenübersicht Krankenkassen (ohne Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität!).

Nachsorgeleistungen

Sämtliche Nachsorgeleistungen im Wochenbett werden grundsätzlich von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Jede Schwangere, Gebärende, entbundene oder stillende Frau kann Hebammenhilfe in Anspruch nehmen. Die Kosten übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen, der Umfang und die Vergütungen für diese Leistungen sind in der Hebammen-Vergütungsvereinbarung geregelt. Die Hebamme rechnet direkt mit der Krankenkasse ab. Eine private Vorleistung ist im Regelfall nicht erforderlich.

Privatversicherte müssen sich über ihre Leistungsansprüche bei ihrer privaten Krankenkasse informieren. Bei privat Versicherten rechnet die Hebamme ihre Leistungen direkt mit der Versicherten ab. Die Rechnung ist dann zwecks Erstattung bei der privaten Versicherung einzureichen. Es gelten für die Erstattungen die Bedingungen des jeweiligen individuellen Versicherungstarifes.

Zusätzliche private Wahlleistungsvereinbarungen 

In der Schwangerschaft und in den ersten 10 Tagen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus sieht die Hebamme für die Leistungsempfängerin eine Behandlungsdauer von 45 Minuten pro Hausbesuch vor. Ab dem 11. Tag nach der Entlassung aus dem Krankenhaus reduziert sich diese vorgesehene Behandlungsdauer auf 30 Minuten pro Hausbesuch.

Wird diese vorgesehene Behandlungsdauer überschritten, so ist die weiterführende Behandlung über diese Behandlungsdauer hinaus Gegenstand einer Wahlleistungsvereinbarung.

Gegenstand der zusätzlichen privaten Wahlleistung 

     ► Alle weitergehenden Beratungen und Behandlungen im Rahmen der Schwangerschaft
          und der Nachsorge
     ► Stillberatung
     ► Beikostberatung und Beikosteinführung
     ►Homöopathische Behandlungen
     ► Säuglingspflege und Säuglingshygiene
     ► Trageberatung
     ► Produktberatung
     ► Low-Level-Laser-Therapie (LLLT)

Vergütung der zusätzlichen privaten Wahlleistung

Die Leistungsempfängerin vergütet der Hebamme die Inanspruchnahme aller zusätzlichen privaten Wahlleistungen mit 15,- Euro je angefangener Viertelstunde.

Tipp:
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über alle Leistungen im Rahmen der Schwangerschaft! Es lohnt sich! Viele gesetzliche Krankenkassen bieten mittlerweile umfangreiche Sonderleistungen im Umfeld der Schwangerschaft und Geburt sowie damit verbundene Bonusprogramme. Die genaue Kenntnis darüber spart bares Geld!




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